ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON WEDDING IN DENMARK

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§ 1 Geltungsbereich und Anbieter 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen

Wedding in Denmark – Sara Busch
Krumme Str. 21
48143 Münster
Deutschland

– nachfolgend „Wedding in Denmark“ oder „Anbieter“ –

und dem jeweiligen Auftraggeber über die von Wedding in Denmark angebotenen Dienstleistungen.

(2) Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.

(4) Individuelle Vereinbarungen sowie die konkrete Leistungsbeschreibung des gebuchten Services gehen diesen AGB vor.

§ 2 Allgemeine Beschreibung des Leistungsumfanges 

(1) Allgemeines

Wedding in Denmark unterstützt Auftraggeber bei der organisatorischen und administrativen Vorbereitung und Durchführung einer Eheschließung in Dänemark.

Der konkrete Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung auf der jeweiligen Produkt- oder Buchungsseite dargestellten Leistungsbeschreibung sowie gegebenenfalls aus einer individuellen Buchungsbestätigung.

Die bei Vertragsschluss gültige Leistungsbeschreibung wird Bestandteil des Vertrages.

(2) Free Service

Im Rahmen des Free Service stellt Wedding in Denmark allgemeine Informationen über die für eine Eheschließung in Dänemark üblicherweise benötigten Dokumente und den allgemeinen Ablauf zur Verfügung.

Eine individuelle Bearbeitung des konkreten Falles, eine individuelle Dokumentensichtung, die Vorbereitung oder Einreichung eines Antrags bei den dänischen Behörden sowie die Organisation eines Hochzeitstermins sind nicht Bestandteil des Free Service, sofern dies nicht ausdrücklich anders angegeben wird.

(3) Classic Service

Im Rahmen des Classic Service unterstützt Wedding in Denmark den Auftraggeber bei der administrativen Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens zur Erlangung der erforderlichen Genehmigung für eine Eheschließung in Dänemark.

Der Service umfasst insbesondere, soweit in der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung vorgesehen:

a) die Aufnahme und Sichtung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten persönlichen Informationen,

b) die Sichtung der vom Auftraggeber eingereichten Dokumente im Hinblick auf deren administrative Verwendung im Antragsverfahren,

c) die Information des Auftraggebers darüber, welche für die Bearbeitung erforderlichen Angaben oder Dokumente noch fehlen,

d) die administrative Vorbereitung und Zusammenstellung des Antrags und der dazugehörigen Unterlagen,

e) die Einreichung des vorbereiteten Antrags und der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen bei der zuständigen dänischen Behörde im Auftrag des Auftraggebers,

f) die organisatorische Kommunikation im Zusammenhang mit dem eingereichten Antrag, soweit dies Bestandteil des gebuchten Services ist.

Wedding in Denmark schuldet nicht die Erteilung einer Genehmigung zur Eheschließung. Über den Antrag entscheidet ausschließlich die zuständige dänische Behörde.

(4) Comfort Service

Der Comfort Service beinhaltet die in der jeweiligen Produktbeschreibung genannten Leistungen des administrativen Antragsservices sowie zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Organisation der Eheschließung.

Hierzu können insbesondere gehören:

a) die Organisation beziehungsweise Reservierung eines geeigneten Hochzeitstermins,

b) die Kommunikation und Abstimmung mit der zuständigen dänischen Kommune beziehungsweise dem zuständigen Trauungsort,

c) die organisatorische Vorbereitung des Hochzeitstermins,

d) weitere in der jeweiligen Leistungsbeschreibung ausdrücklich bezeichnete Leistungen.

Der genaue Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Produktbeschreibung und der Buchungsbestätigung.

§ 3 Zusätzliche Hochzeits-, Location- und Eventservices

(1) Neben den in § 2 beschriebenen Services bietet Wedding in Denmark gesonderte Hochzeits-, Location- und Eventservices an.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Lighthouse Services,
  • Getaway Services,
  • Outdoor Weddings,
  • Windmill Weddings,
  • besondere Locations,
  • Witness Services,
  • Fotografie Services,
  • Blumen- oder Dekorationsservices,
  • sonstige individuell angebotene Hochzeitsleistungen.

(2) Diese Leistungen sind eigenständige beziehungsweise zusätzliche Leistungen und können je nach Angebot separat oder in Kombination mit einem Classic oder Comfort Service gebucht werden.

(3) Der konkrete Leistungsumfang, der vereinbarte Veranstaltungsort, das Datum, die Uhrzeit, die zulässige Gästezahl sowie gegebenenfalls enthaltene Leistungen Dritter ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, dem individuellen Angebot und/oder der Buchungsbestätigung.

(4) Leistungen eines zusätzlichen Hochzeits-, Location- oder Eventservices sind nicht Bestandteil des Preises eines Classic oder Comfort Service, sofern dies nicht ausdrücklich anders angegeben wurde.

(5) Die Bewertung bereits erbrachter Leistungen des Classic oder Comfort Service gemäß § 8 dieser AGB erstreckt sich nicht automatisch auf zusätzlich gebuchte Hochzeits-, Location- oder Eventservices. Diese werden entsprechend ihrer jeweiligen vertraglichen Leistung und dem Stand ihrer Erbringung gesondert betrachtet.

§ 4 Leistungen Dritter und behördliche Entscheidungen

(1) Die Entscheidung über die Genehmigung einer Eheschließung obliegt ausschließlich den zuständigen dänischen Behörden. Wedding in Denmark kann eine positive Entscheidung nicht garantieren.

(2) Soweit die Durchführung einer gebuchten Leistung von Behörden, Kommunen, Trauungsbeamten, Veranstaltungsorten, Fotografen, Floristen, Transportdienstleistern oder sonstigen Dritten abhängt, kann Wedding in Denmark deren Entscheidungen und tatsächliche Leistungserbringung nur insoweit beeinflussen, wie dies im Rahmen der eigenen vertraglichen Verpflichtungen möglich ist.

(3) Soweit Wedding in Denmark Leistungen Dritter lediglich vermittelt oder organisatorisch koordiniert, ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung beziehungsweise Buchungsbestätigung, ob Wedding in Denmark selbst Vertragspartner hinsichtlich dieser Leistung wird oder lediglich die Organisation beziehungsweise Vermittlung übernimmt.

(4) Änderungen von Zeremoniezeiten, Räumlichkeiten, Trauungsbeamten oder organisatorischen Abläufen durch eine zuständige Kommune oder einen anderen beteiligten Dritten können insbesondere aufgrund behördlicher, organisatorischer, sicherheitsbezogener oder wetterbedingter Umstände erforderlich sein.

Wedding in Denmark wird den Auftraggeber über wesentliche Änderungen informieren, sobald diese bekannt werden, und sich im Rahmen der vereinbarten Leistung um eine angemessene Lösung bemühen. 

§ 5 Keine Rechtsberatung

(1) Wedding in Denmark erbringt organisatorische und administrative Dienstleistungen im Zusammenhang mit Eheschließungen in Dänemark.

(2) Die Sichtung und Bearbeitung von Informationen und Dokumenten erfolgt im Hinblick auf deren administrative Verwendung im jeweiligen Antragsverfahren.

(3) Eine darüber hinausgehende individuelle Rechtsberatung oder rechtliche Vertretung, insbesondere die rechtliche Beurteilung streitiger oder ungeklärter Rechtsfragen, ist nicht Gegenstand der vereinbarten Leistung.

§ 6 Zustandekommen des Vertrages

(1) Der Auftraggeber muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(2) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt grundsätzlich noch kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

(3) Mit Abschluss des Bestellvorgangs und Betätigung des entsprechend gekennzeichneten Bestellbuttons gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die ausgewählten Leistungen ab.

(4) Nach Eingang der Bestellung erhält der Auftraggeber eine elektronische Eingangsbestätigung.

Der Vertrag kommt mit der ausdrücklichen Annahme der Bestellung durch Wedding in Denmark, insbesondere durch eine entsprechende Buchungs- oder Auftragsbestätigung, zustande.

(5) Der Vertragstext, diese AGB sowie die für die Bestellung maßgebliche Leistungsbeschreibung werden dem Auftraggeber entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zur Verfügung gestellt.

(6) Rechnungen und sonstige vertragsbezogene Unterlagen können elektronisch, insbesondere per E-Mail, zur Verfügung gestellt werden.

§ 7 Vergütung und Zahlung

(1) Für kostenpflichtige Leistungen gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise.

(2) Vor Abschluss der Bestellung wird der Auftraggeber über den Gesamtpreis der gebuchten Leistung und die vereinbarte Zahlungsweise informiert.

(3) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

(4) Bei Auswahl eines angebotenen Online-Zahlungsverfahrens ermächtigt der Auftraggeber Wedding in Denmark beziehungsweise den eingesetzten Zahlungsdienstleister, den fälligen Betrag entsprechend dem gewählten Zahlungsverfahren einzuziehen.

(5) Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(6) Gebühren dänischer Behörden oder sonstige Kosten Dritter sind nur dann im Paketpreis enthalten, wenn dies in der jeweiligen Leistungsbeschreibung ausdrücklich angegeben ist.

§ 8 Leistungsphasen und Wert bereits erbrachter Leistungen

(1) Allgemeines

Wedding in Denmark beginnt mit der Bearbeitung eines kostenpflichtigen Auftrags nach Vertragsschluss beziehungsweise entsprechend der vom Auftraggeber erteilten Zustimmung zum vorzeitigen Beginn der Leistung.

Die administrative Bearbeitung eines Classic oder Comfort Service erfolgt typischerweise in mehreren aufeinander aufbauenden Leistungsphasen.

(2) Bewertung der Leistungsphasen

Soweit die nachfolgenden Leistungen Bestandteil des gebuchten administrativen Hauptservices sind, wird ihr wirtschaftlicher Anteil am Gesamtumfang dieses Services grundsätzlich wie folgt bewertet:

Leistungsphase 1 – 50 %

Aufnahme des konkreten Falls, Sichtung und administrative Prüfung der Informationen und Dokumente

Hierzu gehören insbesondere die Sichtung der eingereichten Unterlagen, Prüfung auf erkennbare Vollständigkeit im Hinblick auf das Antragsverfahren, Erfassung der persönlichen Angaben, Identifizierung noch benötigter Informationen oder Dokumente und entsprechende Kommunikation mit dem Auftraggeber.

Leistungsphase 2 – 30 %

Vorbereitung, Erstellung und Einreichung des Antrags

Hierzu gehören insbesondere die Aufbereitung der zur Verfügung gestellten Informationen, Vorbereitung und Zusammenstellung des Antrags und der erforderlichen Unterlagen sowie die Übermittlung des Antrags an die zuständige dänische Behörde.

Nach vollständigem Abschluss der Leistungsphasen 1 und 2 sind damit grundsätzlich Leistungen im Umfang von 80 % des administrativen Hauptservices erbracht.

Leistungsphase 3 – 15 %

Weitere administrative Kommunikation und organisatorische Bearbeitung

Hierzu gehören insbesondere weitere Kommunikation im Zusammenhang mit dem Antragsverfahren, Bearbeitung behördlicher Rückfragen sowie – soweit Bestandteil des gebuchten Services – organisatorische Abstimmungen bezüglich der Eheschließung.

Leistungsphase 4 – 5 %

Abschließende Betreuung

Hierzu gehören die abschließenden organisatorischen Leistungen des administrativen Hauptservices nach Genehmigung beziehungsweise im Vorfeld der geplanten Eheschließung, soweit diese Bestandteil des gebuchten Services sind.

(3) Maßgeblichkeit der tatsächlich erbrachten Leistung

Die vorgenannte Gewichtung beschreibt den typischen wirtschaftlichen Umfang der einzelnen Leistungsphasen.

Maßgeblich bleibt im jeweiligen Einzelfall, welche Leistungen bis zu dem betreffenden Zeitpunkt tatsächlich erbracht wurden.

Soweit eine Leistungsphase zum betreffenden Zeitpunkt lediglich teilweise erbracht wurde, wird dies bei der Bewertung entsprechend berücksichtigt.

(4) Zusatzservices

Die in Absatz 2 aufgeführte Gewichtung bezieht sich ausschließlich auf den jeweiligen administrativen Hauptservice.

Gesondert gebuchte Hochzeits-, Location-, Event-, Witness-, Photography- oder sonstige Zusatzservices werden nicht in diese Prozentwerte einbezogen.

Der Wert bereits erbrachter Leistungen eines solchen Zusatzservices bestimmt sich nach dem jeweiligen Leistungsumfang und dem tatsächlichen Stand der Leistungserbringung.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Wedding in Denmark alle für die Bearbeitung erforderlichen Informationen und Dokumente vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben sowie für die Echtheit und Gültigkeit der eingereichten Dokumente verantwortlich.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für ihn vorbereiteten Angaben und Dokumente vor einer endgültigen Einreichung zu überprüfen, soweit ihm diese zur Überprüfung zur Verfügung gestellt werden.

(4) Ändern sich für das Verfahren relevante Umstände nach Vertragsschluss, insbesondere Name, Familienstand, Aufenthaltsstatus, Reisedokumente oder sonstige gegenüber den Behörden gemachte Angaben, hat der Auftraggeber Wedding in Denmark unverzüglich darüber zu informieren.

(5) Verzögert sich die Bearbeitung aufgrund fehlender oder verspätet eingereichter Informationen oder Dokumente des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte oder in Aussicht gestellte Bearbeitungszeiten entsprechend.

(6) Soweit ein bestimmter Termin aufgrund einer vom Auftraggeber verursachten Verzögerung nicht mehr eingehalten werden kann, begründet dies allein keinen Anspruch gegen Wedding in Denmark.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

(2) Einzelheiten zum Widerrufsrecht, zu dessen Ausübung, zu den Folgen eines Widerrufs, zum Wertersatz bei bereits begonnenen Dienstleistungen sowie zum Erlöschen des Widerrufsrechts ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

(3) Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich, dass Wedding in Denmark bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der vereinbarten Dienstleistung beginnt, kann im Falle eines späteren Widerrufs nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen geschuldet sein.

Zur Ermittlung des Wertes der bereits erbrachten Leistungen können bei den administrativen Hauptservices insbesondere die in § 8 beschriebenen Leistungsphasen herangezogen werden.

(4) Soweit für einen gesondert gebuchten Hochzeits-, Location- oder Eventservice aufgrund seiner konkreten Ausgestaltung und eines verbindlich vereinbarten spezifischen Termins oder Zeitraums gesetzlich kein Widerrufsrecht besteht, bleiben die hierfür geltenden gesetzlichen Regelungen unberührt.

§ 11 Termin- und Verfügbarkeitsabhängigkeit

(1) Soweit eine Leistung die Reservierung oder Organisation eines bestimmten Termins, einer bestimmten Location oder eines bestimmten Dienstleisters umfasst, steht diese Leistung unter dem Vorbehalt der jeweiligen Verfügbarkeit, bis die entsprechende Reservierung verbindlich bestätigt wurde.

(2) Eine Vorreservierung stellt nur dann eine verbindliche Terminbestätigung dar, wenn dies gegenüber dem Auftraggeber ausdrücklich so bezeichnet wurde.

(3) Wedding in Denmark übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein vom Auftraggeber gewünschter Termin, eine bestimmte Kommune, eine bestimmte Location oder ein bestimmter Dienstleister verfügbar ist, sofern dies nicht ausdrücklich verbindlich bestätigt wurde.

§ 12 Fotoservice und Fotografen

(1) Soweit die fotografische Begleitung Bestandteil des gebuchten Services ist, kann der Fotograf durch Wedding in Denmark ausgewählt und zugewiesen werden, sofern in der jeweiligen Leistungsbeschreibung nichts anderes vereinbart ist.

(2) Ein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Fotografen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Muss ein bereits vorgesehener Fotograf aus wichtigem Grund ersetzt werden, ist Wedding in Denmark berechtigt, einen anderen geeigneten Fotografen einzusetzen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

(4) Umfang, Dauer und Inhalt der fotografischen Begleitung sowie Anzahl und Art der zu liefernden Bilder ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung beziehungsweise Buchungsbestätigung.

(5) Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte an Fotografien richten sich nach der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung.

Eine Veröffentlichung von Bildern des Auftraggebers durch Wedding in Denmark erfolgt nur auf Grundlage einer hierfür bestehenden Berechtigung beziehungsweise Einwilligung.

§ 13 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung einer Verpflichtung, soweit diese unmittelbar auf einem Ereignis beruht, das außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt und dessen Folgen trotz angemessener Maßnahmen nicht vermieden werden konnten.

(2) Hierzu können insbesondere Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse, Krieg, Terrorismus, Epidemien oder Pandemien, behördliche Maßnahmen, erhebliche Störungen der Verkehrsinfrastruktur, Ausfälle wesentlicher Kommunikations- oder Versorgungssysteme, Streiks oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.

(3) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich, soweit die Vertragserfüllung wesentlich beeinträchtigt wird.

(4) Wedding in Denmark wird sich im Falle einer Beeinträchtigung einer Hochzeit oder eines Termins im Rahmen des Zumutbaren um eine organisatorische Alternative oder eine Verlegung bemühen.

Gesetzliche Rechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.

§ 14 Haftung

(1) Wedding in Denmark haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4) Wedding in Denmark haftet insbesondere nicht für Nachteile oder Schäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben macht, erforderliche Dokumente nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung stellt oder sonstige ihm obliegende Mitwirkungspflichten verletzt, soweit Wedding in Denmark den betreffenden Umstand nicht zu vertreten hat.

(5) Wedding in Denmark haftet nicht für Entscheidungen, Maßnahmen, Verzögerungen oder Ablehnungen von Behörden oder Kommunen, soweit diese nicht durch eine von Wedding in Denmark zu vertretende Pflichtverletzung verursacht wurden.

(6) Soweit Wedding in Denmark Leistungen selbstständiger Dritter lediglich vermittelt und der Vertrag über diese Leistung unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Dritten zustande kommt, haftet Wedding in Denmark nicht für die ordnungsgemäße Erbringung dieser Drittleistung. Die Haftung für eigenes Verschulden von Wedding in Denmark bei Auswahl oder Vermittlung des Dritten bleibt unberührt.

(7) Soweit gesetzlich zulässig, besteht keine Haftung für atypische oder bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare mittelbare Schäden und Folgeschäden.

(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Wedding in Denmark.

(9) Gesetzlich zwingende Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 15 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Weitere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere auch über die Übermittlung von für das Antrags- und Hochzeitsverfahren erforderlichen Informationen und Dokumenten an zuständige Behörden, Kommunen und gegebenenfalls beteiligte Dienstleister, ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von Wedding in Denmark.

§ 16 Verbraucherstreitbeilegung

Wedding in Denmark ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.

§ 17 Vertragssprache

Die für den jeweiligen Vertrag maßgebliche Vertragssprache ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise dem Bestellvorgang.

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist die Vertragssprache Deutsch.

§ 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Auftraggeber Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt, soweit diese aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen anwendbar sind.

(2) Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen wird Münster als Gerichtsstand vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Gerichtsstand.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Individuelle Vereinbarungen zwischen Wedding in Denmark und dem Auftraggeber gehen diesen AGB vor.

(2) Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Maßgeblich für den Umfang der gebuchten Leistung sind neben diesen AGB insbesondere die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Produktbeschreibung sowie die individuelle Buchungsbestätigung.

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