A happy couple sharing a kiss under the blooming cherry trees in a Danish garden

Die dänische familienrechtliche Behörde

Das dänische familienrechtliche Behörde (Familieretshuset) ist eine dem dänischen Justizministerium unterstellte Behörde, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit familienrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich Eheschließung, Scheidung, Sorgerecht und Unterhalt für Kinder, anbietet.

Die Behörde ist dafür verantwortlich, dass das dänische Familienrecht korrekt und einheitlich angewandt wird und dass die Rechte und Interessen der Kinder geschützt werden.

Im Zusammenhang mit internationalen Eheschließungen hat die dänische Behörde für Familienrecht mehrere Aufgaben, darunter die Sicherstellung der Rechtmäßigkeit aller Ehen, die Verhinderung von Proforma-Ehen und den Schutz vor Zwangsehen.

Bitte beachten Sie, dass die dänische familienrechtliche Behörde es nicht als ihre Aufgabe ansieht, einzelnen Paaren beim Ausfüllen ihrer Anträge zu helfen und Anfragen diesbezüglich abgewiesen werden.

Die dänische familienrechtliche Behörde ist keine kommerzielle oder anwaltschaftliche Agentur und fungiert auch nicht als Kundendienstorganisation. Die Behörde leistet keine persönliche Beratung oder Unterstützung bei Anträgen..

Es sei darauf hingewiesen, dass die Dienstleistungen der dänischen familienrechtlichen Behörde sich in erster Linie an Personen mit Wohnsitz in Dänemark richten und bloß sekundär an z.B. ausländische Paare die in Dänemark heiraten wollen. Wir können Sie jedoch entlang des Antragsprozesses bis hin zur Trauung beraten und unterstützen.

Wenn Sie unseren Service in Anspruch nehmen, können Sie Ihre Chancen auf einen positiven und schnellen Bescheid signifiksnt erhöhen, denn wir beraten und unterstützen Sie bei der Beantragung so, dass der Antrag den Anforderungen der Behörde entspricht.

Es ist wichtig zu wissen, dass Antworten auf spätere Nachfragen der Behörde bei Fehlern im Erstantrag signifikanten Verzögerungen länger dauern können, und Fehler im Erstantrag Verzögerungen mit sich führen können. Anders als bei Erstanträgen, gibt keinen festen Zeitrahmen für Antworten auf spätere Nachfragen. Deswegen ist ein korrekter Erstantrag sehr wichtig.

Die dänische familienrechte Behörde muss gemäß dem dänischen Eherecht allen Antragstellern innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang ihres Antrags antworten. Wenn der Antrag vollständig und fehlerfrei ist, kann die Antwort die Genehmigung zur Eheschließung sein. Eine positive Antwort ist jedoch nicht garantiert, da die Behörde weitere Informationen oder Dokumente anfordern kann.

Wenn Sie unseren Service in Anspruch nehmen, können Sie Ihre Chancen auf einen positiven und schnellen Bescheid signifiksnt erhöhen, denn wir beraten und unterstützen Sie bei der Beantragung so, dass der Antrag den Anforderungen der Behörde entspricht.

Es ist wichtig zu wissen, dass Antworten auf spätere Nachfragen der Behörde bei Fehlern im Erstantrag signifikanten Verzögerungen länger dauern können, und Fehler im Erstantrag Verzögerungen mit sich führen können. Anders als bei Erstanträgen, gibt keinen festen Zeitrahmen für Antworten auf spätere Nachfragen. Deswegen ist ein korrekter Erstantrag sehr wichtig.

Die dänische familienrechte Behörde muss gemäß dem dänischen Eherecht allen Antragstellern innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang ihres Antrags antworten. Wenn der Antrag vollständig und fehlerfrei ist, kann die Antwort die Genehmigung zur Eheschließung sein. Eine positive Antwort ist jedoch nicht garantiert, da die Behörde weitere Informationen oder Dokumente anfordern kann.

Wenn Sie unseren Service in Anspruch nehmen, können Sie Ihre Chancen auf einen positiven und schnellen Bescheid signifiksnt erhöhen, denn wir beraten und unterstützen Sie bei der Beantragung so, dass der Antrag den Anforderungen der Behörde entspricht.

Photo: Michelle Kaster

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