Gebühr für die dänischen Behörden

282,00 

Beschreibung

Die dänischen Behörden erheben eine Bearbeitungsgebühr für die Prüfung von Heiratsanträgen.

The Danish authorities charge a processing fee for handling marriage applications.

2100 DKK

(durchlaufender Posten gem. § 10 Abs. 1 S. 6 UStG)